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US-Streitkräfte verseuchen die Umwelt und der deutsche Steuerzahler soll es bezahlen

von Pascal Luig

Nach Recherche des Trierischen Volksfreundes  (https://www.volksfreund.de/nachrichten/rheinland-pfalz/und-die-chemikalien-versickern-_aid-24204715 und https://www.volksfreund.de/nachrichten/politk/neue-funde-dickes-problem-gift-im-grundwasser-der-region_aid-24202197) ist rund um die Airbase Spangdahlem, die ehemalige Airbase Bitburg, den ehemaligen Nato-Flugplatz Hahn, die Airbase Ramstein, den Fliegerhorst Büchel sowie die Flugplätze Sembach und Zweibrücken das Grundwasser stark mit perfluorierten Tensiden (PFT) belastet. Die Chemikalien sind jahrzehntelang mit Löschschäumen in die Umwelt gelangt und stehen im Verdacht, krebserregend zu sein und diverse andere Krankheiten auszulösen. Bei Ramstein wurden 264 Mikrogramm PFT pro Liter gemessen. Das liegt 1147-mal über den Richtwerten.

Im Fall von Spangdahlem hat nun die zuständige Landeswasserbehörde SGD Nord im Mai 2018 die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) aufgefordert, „noch dieses Jahr einen Maßnahmenkatalog für Spangdahlem zu erarbeiten, damit schon 2019 begonnen werden kann, die betroffenen Gebiete zu sanieren.“ Die Landeswasserbehörde sieht für die Sanierung und die damit verbundenen Kosten das US-Militär zuständig. Da die Landeswasserbehörde aber keine Bescheide an ausländische Streitkräfte schicken darf, hat sie sich an die Bima als Grundstückseigentümerin gewandt.  Die Bima legte daraufhin Widerspruch ein, da sie zunächst prüfen will, „ob die US-Streitkräfte tatsächlich völkerrechtlich zu Untersuchungen und Sanierungen verpflichtet sind“.

Haftung für Umweltschäden nach dem NATO-Truppenstatut und seinem Zusatzabkommen sind nach dem wissenschaftlichen Dienst des Bundestages in der Tat äußerst strittig (https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwi5mN7Tlt3cAhVSMewKHZpHBzYQFjAAegQIBBAC&url=https%3A%2F%2Fwww.bundestag.de%2Fblob%2F516420%2Fa70e35328b588da70f27931ea129a631%2Fwd-2-057-15-pdf-data.pdf&usg=AOvVaw2CUaoRAKF7Bfwus_dlndbf). So kommt der wissenschaftliche Dienst zu folgendem Ergebnis (Hervorhebungen durch den Autor): „Das Stationierungsrecht hält ein rechtlich komplexes Regelungsgeflecht zur Schadenshaftung vor, das nicht einfach zu durchschauen ist. Abgesehen von der – in Aufklärung befindlichen – unklaren Faktenlage und von möglichen Beweisschwierigkeiten dahingehend, wer den Schaden verursacht hat, ergeben sich aus Art. 8 NTS und seinem Zusatzabkommen selbst möglicherweise Verfahrenserleichterungen, aber keine klaren Ansprüche betroffener Kommunen oder Privatpersonen. […] Insgesamt erscheinen die Regelungen des Stationierungsrechts wenig geeignet, „Druck“ auf ausländische Streitkräfte ausüben zu können. In wesentlichen Streitfragen baut es vielmehr auf Konsultation und Kooperation zwischen ausländischen Militär- und deutschen Zivilbehörden. Zur Erreichung dieser Ziele bietet sich der – bereits eingeschlagene – Verhandlungsweg unter Beteiligung der Kommunen und der US-Militärbehörden an.“

Demnach können die US-Streitkräfte die Umwelt rund um die Militärbasen verschmutzen und die Gesundheit der ansässigen Menschen schädigen, ohne zur Verantwortung gezogen zu werden. Vielmehr sollen die deutschen Behörden auf den guten Willen der ausländischen Streitkräfte hoffen, ihren Schmutz freiwillig zu beseitigen. Ob die US-Streitkräfte aber für ihre verursachten Schäden aufkommen, bleibt äußerst fragwürdig. Schließlich handelt es sich um Kosten in Millionenhöhe, um die Böden auszutauschen, zu versiegeln sowie Abwassersysteme zu erneuern. Alleine für die bisher getätigten Untersuchungen hat die Landeswasserbehörde SGD Nord bisher ca. 265.000 Euro ausgegeben.

Der Schutz der Umwelt und örtlichen Bevölkerung obliegt damit dem deutschen Steuerzahler. Er wird voraussichtlich millionenschwere Maßnahmen ergreifen müssen, damit das Grundwasser nicht verseucht wird und die Krankheitsfälle in der örtlichen Bevölkerung behandelt werden können.