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Entscheidung ist gefallen: Bundeswehr wird bewaffnete Drohnen erhalten

Am 5. Oktober fand eine Anhörung im Verteidigungsausschuss statt. Dabei kamen Sachverständige und Politiker der einzelnen Parteien zusammen und tauschten Argumente für und wider der Bewaffnung der Bundeswehrdrohne aus. MdB Dr. Alexander S. Neu (Obmann im Verteidigungsausschuss für DIE LINKE) hat für uns die Anhörung zusammengefasst:

 

Diese Entscheidung zur Beschaffung bewaffneter Drohnen ist entgegen den Äußerungen der GroKo jedoch nicht erst nach der Anhörung im Deutschen Bundestag am 5. Oktober gefallen. Nein, diese Entscheidung hat die Bundeswehr bereits gegen 2012 gefällt. Nur musste diese Entscheidung der Bundeswehr noch durch die politische Klasse abgesegnet werden. Auch dieses sollte kein Problem bei den meisten im Bundestag vertretenen Parteien und der GroKo darstellen. Nur ein Problem gab es: Wie diese Beschaffung, die in der Tat ein technologisches Novum in der Kriegsführung der Bundeswehr darstellen soll, der im Grunde nach pazifistisch orientierten Öffentlichkeit zu vermitteln sei. Die Groko entschied sich für den offensiven Weg. D.h., das Thema in die Öffentlichkeit tragen und eine „breite gesellschaftliche Debatte“ zum Schein einfordern. Es gab somit über die Jahre hinweg mehrfach öffentliche Debatten, die allerdings ohne die Adjektive „breit“ und „gesellschaftlich“ auskommen mussten.

Im Wahljahr 2017 sollte es dann soweit sein. Eine Beschaffungsvorlage stand im Verteidigungsausschuss auf der Tagesordnung. Doch plötzlich fiel der SPD auf, dass zeitnah die Bundestagswahl anstand. Angesichts dieser „Bedrohung“ entschied sich die SPD für eine temporär pazifistische Position und lehnte einen Beschluss zur Beschaffung bewaffnungsfähiger Drohnen kurzerhand ab. Die CDU/CSU war düpiert.

Mit der Neuauflage der GroKo nach der Bundestagswahl 2017 wurde ein erneuter Anlauf genommen. Zunächst sollte gemäß dem Koalitionsvertrag der Deutsche Bundestag „nach ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung gesondert entscheiden.“

Diese Debatte fand nach Auffassung des Bundesverteidigungsministeriums mit der Anhörung des Verteidigungsausschusses am 5. Oktober 2020 ihr Ende.

Von den geladenen Sachverständigen sprach sich – wen wundert es – die Mehrheit für die Beschaffung bewaffneter Drohnen aus. Die Sprechzeit der Sachverständigen bemisst sich proportional nach der Stärke der Fraktion. Somit hatten CDU/CSU und SPD die meiste Redezeit. Hinzu kamen die pro-bewaffnete Drohnen Sachverständigen der AfD und FDP.

Das Hauptargument für die Beschaffung ist: Die Soldaten der Bundeswehr müssen im Auslandseinsatz durch eigene bewaffnete Drohnen geschützt werden. Dieses Einsatzszenario wurde ausschließlich von Seiten der Sachverständigen und der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und AFD bemüht. Obschon es Stimmen aus der Fachwelt gibt, die die Eignung von Drohnen genau für dieses Einsatzszenarium bezweifeln.

Andere Einsatzszenarien, insbesondere völkerrechtswidrige, wurden als abwegig verworfen. Tenor war, man könne der Bundesregierung und der Bundeswehr blind vertrauen. Um dieses Vertrauensargument zu stärken, wurde geradezu auf Kosten der „engsten Verbündeten“ Kreide gefressen: Die pro-bewaffnete Drohnen-Fraktionen distanzierten sich dezidiert von der völkerrechtswidrigen Tötungspraxis der USA, interessanterweise aber auch von der Großbritanniens und Frankreichs.

Dass es sich hierbei um gefressene Kreide handelte, wird an zwei Umständen deutlich:

  1. Bei einer jüngst stattgefundenen Bundespressekonferenz wollte das Bundesverteidigungsministerium gezielte Tötungen für die Zukunft nicht explizit ausschließen.
  2. Ramstein und der permanente Völkerrechtsbruch der USA:
    Bereits bei der Air Base Ramstein hält sich die Bundesregierung nicht an ihre eigenen Vorsätze, das Völkerrecht einzuhalten. Stattdessen wird erst jahrelang geleugnet, dass der US-Drohnenkrieg über Ramstein läuft.
    Dann wird behauptet, die USA hätten der Bundesregierung mehrfach versichert, sie hielten sich an deutsches und Völkerrecht.
    Die Bundesregierung macht sich durch ihr Schweigen und Leugnen zum Mittäter, wenn man sich die Berichte über zivile Opfer und gezielte Tötungen aufgrund von Drohnenangriffen außerhalb bewaffneter Konflikte ansieht. Auch die deutsche Justiz drückt alle ihre Augen zu: So hat der Generalbundesanwalt die Aufnahme von Ermittlungen aufgrund einer Strafanzeige von acht LINKEN Bundestagsabgeordneten (darunter ich) gegen die Ressortverantwortlichen der Bundesregierung kurzerhand abgelehnt.

Die Forderung der Drohnen-Befürworter, der gegenwärtigen und zukünftigen Bundesregierung und der Bundeswehr „blind zu vertrauen“, ist angesichts der gemachten Erfahrungen geradezu obszön.

DIE LINKE bleibt dabei: Keine bewaffnete Drohnen für die Bundeswehr!

Kleines Amüsement am Schluss:

In der letzten Sitzung des Verteidigungsausschusses bat der verteidigungspolitische Sprecher der SPD die anwesende Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer darum, möglichst rasch dem Bundestag die sog. BMF-Vorlage zur Beschaffung von bewaffneten Drohnen zur Abstimmung vorzulegen, damit das Thema „bewaffnete Drohnen“ nicht zum Gegenstand des Wahlkampfes werde.

Denn eines ist klar: In Wahlkampfzeiten ist die SPD dem Pazifismus verpflichtet – aber nur in Wahlkampfzeiten.