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Bundesverfassungsgericht muss über eine Petition zur Rolle der Air Base Ramstein bei US-Drohneneinsätzen entscheiden

Darf der Petitionsausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz eine Petition behandeln, ohne dabei das Petitionsanliegen des Petenten zu berücksichtigen? Oder wird der Petent damit in seinem Petitionsrecht aus Art. 17 GG verletzt? Eine Antwort auf diese Fragen muss nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe finden, dem hierzu eine Verfassungsbeschwerde vorgelegt worden ist.

Hintergrund der Verfassungsbeschwerde ist eine Petition an die rheinland-pfälzischen Landtagsabgeordneten zur Rolle der Air Base Ramstein bei dem Einsatz von US-Kampfdrohnen. Mit der Petition hat der Friedensaktivist Hermann Theisen (Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen) an die Landtagsabgeordneten appelliert: „Setzen Sie sich im Rahmen Ihrer politischen Möglichkeiten dafür ein, dass die auf dem Militärstützpunkt Ramstein stationierte Relaisstation nicht weiter für extralegale Tötungen durch US-Drohnen genutzt wird und es zu keiner weiteren diesbezüglichen Unterstützung durch deutsche Geheimdienst kommt.“

Bereits seit vielen Jahren wird eine zivilgesellschaftliche Debatte über die Rolle der Air Base Ramstein im US-Drohnenkrieg geführt, die ganz wesentlich durch die Enthüllungen des Whistleblowers Brandon Bryant beeinflusst worden ist. Bryant hatte 2012 in Interviews gegenüber Journalisten auf der Grundlage seiner eigenen dienstlichen Erfahrungen als US-Drohnenpilot öffentlich kritisiert, dass die von den USA mit dem Ziel der Tötung von als Terroristen verdächtigen Personen geführten Drohnenangriffe in Afghanistan, Somalia und Jemen als „präzise und sauber“ dargestellt werden. In Wahrheit forderten sie hingegen unzählige unschuldige Opfer unter der Zivilbevölkerung, so Bryant. Damit enthüllte er anhand seiner Kenntnisse des geheimen US-Drohnen-Programms die konstitutive Rolle der technischen Einrichtungen und des Air and Space Operation Command (AOC) auf der Air Base Ramstein für die weltweiten Verbindungswege und für die Steuerung der Drohnen sowie Auswertung ihrer Daten. Bryant deckte somit auf, dass jene US-Drohneneinsätze über die rheinland-pfälzische Militärbasis Ramstein abgewickelt werden und der dortigen Relaisstation eine Schlüsselrolle bei der Weitergabe der Steuerungsdaten zukommt.

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat die Ramstein-Petition des Friedensaktivisten daraufhin in vollkommen sinnentstellender Art und Weise behandelt und hierzu erklärt: „Der Petent begehrt zu der von ihm geschilderten Thematik die Abgabe einer allgemeinpolitischen Erklärung, vornehmlich durch das Landesparlament, sowie eine umfassende Information der Medien und der Öffentlichkeit über die Hintergründe zu diesem Themenbereich. Für dieses Anliegen ist der Petitionsausschuss nicht der richtige Adressat“, weshalb der Petition keine Folge zu leisten sei. Theisen hat daraufhin vor dem Verwaltungsgericht Mainz Klage erhoben und darin erklärt, dass seine Petition vollkommen sinnentstellend interpretiert und behandelt worden sei, da er mitnichten nur eine „allgemeinpolitische Erklärung“ durch den Landtag Rheinland-Pfalz angestrebt habe. Mit seiner Petition seien die Landtagsabgeordneten vielmehr ganz konkret dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die weitere Nutzung der Ramsteiner Relaisstation für extralegale Tötungen durch US-Drohnen unterbunden wird.

Nachdem das Verwaltungsgericht Mainz seine Klage abgewiesen hat und der Antrag auf Zulassung der Berufung von Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler (Münster) durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz aus formalen verwaltungsrechtlichen Gründen abgelehnt worden ist, hat Theisen nun Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe erhoben, da er sich in seinem Grundrecht aus Art. 17 GG (Petitionsrecht) verletzt sieht. Sein Petitionsanliegen betreffe ein Thema von außerordentlicher gesellschaftspolitischer Brisanz, so der Friedensaktivist: „Extralegale Tötungen sind nichts anderes als Hinrichtungen von Menschen ohne jeglicher Rechtsgrundlage, womit sie an den Grundfesten unseres demokratischen Rechtsstaates und den humanitären Grundprinzipien unserer Zivilisation rütteln. Bei derart barbarischen Vorgängen dürfen sich die für den Militärstandort zuständigen Landtagsabgeordneten nicht aus ihrer Mitverantwortung stehlen, weshalb ich hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht meine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung annehmen wird“, so Hermann Theisen.

Karlsruhe/Hirschberg an der Bergstraße, 11.10.2021