Stopp Air Base Ramstein - Keinen Drohnenkrieg!
NEWSLETTER

Friedenswoche 2025

Suche

Landgericht Siegen verhandelt über militärkritische Drohnen-Aufrufe zum Whistleblowing

Protest gegen die Nutzung der Air Base Ramstein im weltweiten Drohnenkrieg vor Gericht:

Das Landgericht Siegen verhandelt am Freitag, 26.02.2021, 10:00 Uhr (Sitzungssaal 029, Berliner Straße 22, 57072 Siegen), über eine Anklage der Staatsanwaltschaft Siegen gegen den Friedensaktivisten Hermann Theisen (Hirschberg), der Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen ist und von Rechtsanwalt Martin Heiming (Heidelberg) verteidigt wird. Theisen hatte im Sommer 2019 vor dem US- Stützpunkt Ramstein, am United States Africa Command in Stuttgart, am Bundesverteidigungsministerium in Bonn und an der Hachenberg-Kaserne im Siegerland militärkritische Flugblätter verteilt. Darin forderte er Soldaten und Zivilbeschäftigte dazu auf, die Öffentlichkeit über die Hintergründe der Nutzung einer auf der Air Base Ramstein stationierten Relaisstation bei weltweiten Drohnen-Einsätzen der US-Army zu informieren. Seine Aktion hatte er damit begründet, dass die Bundesregierung zu wenig unternehme, um diesen rechtsstaatlich völlig inakzeptablen Sachverhalt aufzuklären und zu beenden. Menschenrechts- und Friedensorganisationen fordern die Bundesregierung bereits seit vielen Jahren auf, die Unterstützung von Drohnenangriffen durch die Satelliten- Relaisstation in Ramstein zu unterbinden.

Nach der Verteilung der Aufrufe zum Whistleblowing sind von den Staatsanwaltschaften Zweibrücken, Stuttgart, Siegen und Bonn strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Theisen wegen des Vorwurfs einer Aufforderung zum Geheimnisverrat eingeleitet worden. Während die Staatsanwaltschaften Bonn, Zweibrücken und Stuttgart ihre Ermittlungsverfahren inzwischen eingestellt haben, weil kein hinreichender Tatverdacht vorliege, wurde Theisen von der Staatsanwaltschaft Siegen wegen Öffentlicher Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) angeklagt: „Die umfassenden Informationen, die der Angeschuldigte verlangte, könnten ihm die durch die Flugblätter angesprochenen Personen nur durch einen Verstoß gegen ihre Geheimhaltungspflichten gegenüber ihrem Dienstherrn erteilen“, so Oberstaatsanwalt Christian Kuhli (Staatsanwaltschaft Siegen). Das Amtsgericht Bad Berleburg hat den Friedensaktivisten daraufhin im Dezember 2019 zu einer Geldstrafe verurteilt, gegen das Urteil wurde von Rechtsanwalt Martin Heiming und der Staatsanwaltschaft Siegen Rechtsmittel eingelegt, worüber nun das Landgericht Siegen zu entscheiden hat.

Hermann Theisen steht wegen verschiedener Flugblattaktionen seit 30 Jahren immer wieder im Fokus der Justiz. In den allermeisten der inzwischen über 30 Strafverfahren wurde er aber spätestens in der Revisionsinstanz freigesprochen. Der Friedensaktivist versteht seine Flugblattaktion als einen meinungsbildenden Appell zur Einhaltung von verfassungsrechtlichen Standards bei der Nutzung der Air Base Ramstein durch das US- Militär: „Extralegale Hinrichtungen von Menschen mit Kampfdrohnen widersprechen unserem Rechtsstaatsprinzip fundamental und dürfen deshalb nicht hingenommen werden“, so Theisen.