Unmittelbar vor Beginn der für Montag, 23.11.2020, 09:00 Uhr, terminierten Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße (https://www.stoppramstein.de/was-geht-uns-denn-ramstein-an/) ist es ad hoc zu einer Kehrtwende der beklagten Behörden im Umgang mit der Ramstein-Petition gekommen, um das diesbezügliche Gerichtsverfahren offenbar in aller letzter Minute zu verhindert. Der Vorsitzende Richter der zuständigen Kammer des Verwaltungsgerichts hat telefonisch angefragt, ob auf diesem Hintergrund das Verfahren vorab als erledigt betrachtet werden könnte:
Landrat Ralf Leßmeister (Kreisverwaltung Kaiserslautern) hat am Freitag, den 20.11. (!) für den Kreistag Kaiserslautern erklärt, dass die Ramstein-Petition in der kommenden Sitzung des Kreistags nun doch behandelt werden wird. Und Rechtsanwalt Dirk Polishuk (Kaiserslautern) hat selbiges gesterm für die Stadt Ramstein-Miesenbach und die Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach erklärt.
Somit wird es in der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Neustadt/Wstr. um die zentrale Frage gehen, ob es noch ein berechtigtes Feststellungsinteresse einer Grundrechtsverletzung durch die bisherige Verweigerungshaltung der rheinland-pfälzischen Kommunen im Umgang mit der Ramstein-Petition gibt.
Siehe dazu auch den Artikel in ZeitOnline: https://www.zeit.de/news/2020-11/23/kommunen-befassen-sich-mit-petition-zu-us-einsaetzen.