Die Bundesanwaltschaft hat mitgeteilt, nicht gegen Angehörige der Bundesregierung wegen eines Drohnenangriffs vom 3. Januar 2020 im Irak zu ermitteln. Die Strafanzeige hatten die Bundestagsabgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Dr. Diether Dehm, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Zaklin Nastic, Kathrin Vogler, Andreas Wagner und Hubertus Zdebel erstattet (https://neu-alexander.de/2020/04/generalbundesanwalt-freibrief-fuer-drohnenkrieg-ueber-ramstein/).
Nun teilte die Bundesanwaltschaft mit, dass sie kein Ermittlungsverfahren einleiten wird. Eine Straftat durch Unterlassen komme nicht in Betracht, weil es an der hierfür erforderlichen „Garantenstellung“ der Regierungsmitglieder fehle. Die Bundesanwaltschaft legt die Karlsruher Vorgabe so aus, dass es der Bundesregierung vor allem verboten sei, „aktiv“ an völkerrechtswidrigen Handlungen anderer Staaten auf deutschem Boden mitzuwirken. Es gebe aber keine „Erfolgsabwendungspflicht dergestalt, dass bundesdeutsche Funktionsträger strafrechtlich für Völkerrechtsverstöße von Hoheitsträgern ausländischer Staaten einstehen müssten“. (https://taz.de/Strafanzeige-von-Linken-gescheitert/!5679608/)
Damit verneint die Bundesanwaltschaft, dass aus der vom OVG Münster herausgearbeiteten verfassungsrechtlichen Verpflichtung auch eine höchstpersönliche Verantwortlichkeit der ressortzuständigen Mitglieder der Bundesregierung resultieren muss: Sie unterscheidet zwischen politischer und persönlicher Verantwortung. Die Bundesanwaltschaft stellt damit mehr oder weniger einen Freibrief für völkerrechtswidriges Handeln in politischen Ämtern aus.
Mit ihrer Weigerung, auch nur ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, signalisiert die dem Justizministerium unterstellte oberste Ermittlungsbehörde, dass sie die durch die Bundesregierung überhaupt erst ermöglichte Fortsetzung der weltweiten völkerrechtswidrigen US-Drohnenmorde unter Nutzung des Stützpunkts Ramstein auch weiterhin ungeprüft dulden will.
Wenn es keine Verantwortung gibt, Verstöße gegen das Völkerrecht von deutschem Boden zu ahnden und keine Verantwortlichen von der Justiz für tausende zivile Opfer zur Rechenschaft gezogen werden können, muss die Air Base Ramstein geschlossen werden! Daher fordern wir von der Bundesregierung, das sog. Truppenstationierungsabkommen umgehend zu kündigen und die Air Base Ramstein durch ein umfassendes Konversionsprogramm ausschließlich zivil zu nutzen.
Das Schreiben des Generalbundesanwaltes kann hier heruntergeladen werden: https://neu-alexander.de/files/2020/04/SKP1817354420032617380.pdf
Die Presseerklärung zur Strafanzeige findet ihr hier: https://neu-alexander.de/2020/02/bundestagsabgeordnete-stellen-strafanzeige-wegen-beihilfe-zum-mord-an-soleimani/