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Deutschland ist Mittäter im illegalen Drohnenkrieg

In der Regierungspressekonferenz vom 3.8.22 rechtfertigt die Bundesregierung extralegale Hinrichtungen seitens der USA.

Da es sich völkerrechtlich bei der Tötung von Terroristen nicht um Kriegseinsätze handelt, ist jede dieser Tötungen eine extralegale Hinrichtung der USA – ohne Anklage, ohne Verteidigung und ohne gerichtliches Urteil. Obwohl der „war on terror“ von Völkerrechtlern fast einhellig als Bruch des Völkerrechts bezeichnet wird, verlässt sich die Bundesregierung auf die Aussagen der USA und ist nicht Willens, das Grundgesetz und internationales Recht auf deutschem Boden durchzusetzen.

Die illegale Hinrichtung von Aiman al-Sawahiri fand mit hoher Wahrscheinlichkeit über die Air Base Ramstein bei Kaiserslautern statt. Damit verstößt Deutschland gegen das Gewaltverbot der Charta der Vereinten Nationen. So besagt Artikel 3f der Aggressionsdefinition in der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen, dass es sich auch um eine Angriffshandlung handelt, wenn „ein Staat, der sein Hoheitsgebiet einem anderen Staat zur Verfügung gestellt hat, zulässt, dass dieses Hoheitsgebiet von dem anderen Staat dazu benutzt wird, eine Angriffshandlung gegen einen dritten Staat zu begehen“. Wenn die deutsche Bundesregierung es zulässt, dass die USA ihren illegalen Drohnenkrieg von deutschem Boden führen darf, macht sie sich demnach zum Mittäter.

Da die Bundesregierung nicht Willens ist, diesen Rechtsbruch zu unterbinden, fordern wir: Truppenstationierungsabkommen kündigen und die Air Base Ramstein schließen!